Lehrvertrag
Keine Lehre ohne Lehrvertrag
Bevor du den Lehrvertrag unterschreibst, solltest du wissen, welche Rechte du während der Lehre hast und welche Pflichten der Lehrbetrieb eingeht. Diese Punkte sind wichtig:
- Der Lehrbetrieb garantiert dir die Ausbildung im Lehrberuf.
- Gegen Ende jedes Monats erhältst du einen Lohn.
- Deine tägliche Arbeitszeit darf nicht mehr als 9 Stunden betragen. Ausnahmen für einige Lehrberufe sind jedoch möglich.
- Du hast das Recht auf Pausen. Bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 5 Stunden und 30 Minuten muss diese mindestens 15 Minuten, bei mehr als 7 Stunden mindestens 30 Minuten dauern.
- Ab und zu musst du Überbetriebliche Kurse (ÜKs) besuchen. Die damit verbundenen Kosten übernimmt der Lehrbetrieb.
- Wenn du Schwierigkeiten in der Berufsfachschule hast, darfst du Stützkurse besuchen. Bis zu einem halben Arbeitstag pro Woche dürfen sie in die Arbeitszeit fallen.
- Bis du 20 Jahre alt wirst, hast du Anspruch auf mindestens 5 Wochen Ferien pro Jahr.
- Die Kündigungsfrist während der Probezeit beträgt 7 Tage, danach in der Regel 3 Monate. Nach der Probezeit kann der Lehrvertrag von dir oder dem Lehrbetrieb auch fristlos aufgelöst werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt – z. B. wenn du eine strafbare Handlung verübst. Auch kann der Lehrvertrag fristlos aufgelöst werden, wenn du dich mit dem Lehrbetrieb darüber einigst.
- Der Lehrabschluss bewirkt automatisch das Ende des Lehrvertrags.
Mehr Infos zu deinen Rechten in der Berufslehre findest du auf der Website Ratgeber Berufslehre des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds.